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Garantieleistung

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1. Allgemeine Bestimmungen

Die de Sede AG (FSM) gewährt als Herstellerin ihren Kunden eine Garantie während der Garantiefrist für alle von ihr hergestellten Produkte. Diese Garantie gilt für Konstruktions-, Fabrikations-, Verarbeitungs- und Materialfehler und gilt für den Käufer, der den Garantiegegenstand zum privaten Gebrauch erworben hat. Die genauen Bedingungen der Garantie sind in den folgenden Bestimmungen festgelegt.

Wichtig: Diese Herstellergarantie gilt ausdrücklich neben und unabhängig von der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistung des Verkäufers. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Käufer den Verkäufer wegen desselben Mangels aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Gewährleistung in Anspruch nimmt. Die Garantie beeinträchtigt daher nicht die Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer.

 

2. Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Kunde sich an den Fachhändler wenden, bei dem die Möbel gekauft wurden. Um den Garantieanspruch zu überprüfen und ggf. eine Nachbesserung vorzunehmen, müssen die Möbel zur Verfügung stehen. Gemäss dieser Herstellergarantie hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung seines Garantieanspruchs entstehen (wie z. B. Telefon- und Portokosten, Fahrtkosten usw.), es sei denn, die de Sede AG hat sich vertragswidrig verhalten.

 

3. Garantiefristen

Die de Sede AG gewährt:

  • 10 Jahre Vollgarantie auf den NECK-Lederbezug

  • 5 Jahre Vollgarantie auf den allgemeinen Lederbezug

  • 2 Jahre Vollgarantie auf alle anderen Produkte

(unter Berücksichtigung von Punkt 4 und 8)
Voraussetzung ist eine normale Beanspruchung und sachgemässe Pflege gemäss der Produktpflegeanleitung. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kauf des Produkts.

 

4. Ausgeschlossene Schäden

Folgende Schäden sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen:

  • Schäden durch übermässige oder nicht bestimmungsgemässe Nutzung

  • Schäden durch Unfälle oder höhere Gewalt

  • Schäden durch Nichtbeachtung der Spezifikationen von de Sede AG

  • Unsachgemässer Gebrauch, mutwillige Zerstörung

  • Eingriffe von nicht autorisierten Personen oder Haustieren

  • Transport- und Fallschäden

  • Verschmutzungen jeglicher Art

  • Schäden am Bezugsmaterial durch scharfe, kratzende oder kantige Gegenstände

 

5. Umfang der Garantieverpflichtungen

A. Die de Sede AG leistet ab dem Kaufdatum eine Vollgarantie wie in Punkt 3 beschrieben.
B. Wenn eine Reparatur möglich ist, erfolgt diese kostenlos während der Garantiezeit.
C. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt ein Austausch.
Ist auch der Austausch nicht möglich oder zumutbar, wird ein vergleichbares Produkt ersetzt.
Austausch oder Ersatz sind innerhalb von 5 Jahren kostenlos.
D. Garantieleistungen erfolgen im üblichen Geschäftsgang und unverzüglich.
E. Die Entscheidung über Reparatur, Austausch oder Ersatz liegt bei de Sede AG.
F. Eine neue Garantiefrist beginnt durch Reparatur, Austausch oder Ersatz nicht.

Wichtig: Leder ist ein Naturprodukt. Naturmerkmale stellen keine Mängel dar.

 

6. Abtretungsverbot

Die Ansprüche des Käufers aus dieser Herstellergarantie sind ohne Zustimmung von de Sede AG nicht abtretbar.

 

7. Weitere Ausschlüsse

Zusätzlich ausgeschlossen sind:

A. Fehler an Bezugsmaterialien, die nicht aus der Kollektion von de Sede AG stammen und/oder vom Kunden zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch bestellt wurden.
B. Schäden durch Nutzung ausserhalb des privaten Bereichs.
C. Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch.
D. Qualitäts-, Eignungs- oder Strapazierfähigkeitsmängel bei vom Kunden gelieferten Bezugsmaterialien.

 

8. Verschleissteile

Für Verschleissteile wie:

  • Gelenke, Scharniere, Auszüge, Reissverschlüsse

  • Elektromotoren, Elektroschalter, Federn, Gasfedern

  • Fussrollen, Fussgleiter, Gleitelemente, Rollen

  • Flexible Lager, Aufhängungen, Mechaniken

gilt die gesetzliche Garantiefrist von 2 Jahren. Innerhalb dieser Frist erfolgt kostenloser Ersatz. Danach erfolgt der Ersatz gegen Gebühr.

 

9. Erlöschen der Garantie

Die Garantie erlischt bei eigenmächtigen Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von de Sede AG.

 

10. Haftungsausschluss für Folgeschäden

Die de Sede AG haftet nur für unmittelbare Kosten der Mängelbehebung. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. entgangene Nutzung) besteht nur bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von de Sede AG

  • Pflichtverletzungen aus dieser Garantie

Die gesetzlichen/vertraglichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.

 

11. Gewerbliche Nutzung

Bei gewerblicher Nutzung der Produkte gilt ausschliesslich die gesetzliche Gewährleistung.

 

12. Verjährung bei Ablehnung

Lehnt die de Sede AG eine Garantieleistung ab, verjähren Ansprüche des Kunden innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der Ablehnung.

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